17Okt/090
Sprachkurs steuerlich absetzen
Sprachunterricht und die damit verbundenen Reisekosten und Unterkunftsaufwände können steuerlich abgesetzt werden. Die verschiedenen Bundesländer der BRD handhaben diese Regelungen jedoch unterschiedlich.
Sprachunterricht steurlich geltend machen
Dem Finanzamt muss in erster Linie deutlich gemacht werden, dass der Hauptgrund der Sprachreise die Vertiefung bzw. der Erwerb von Sprachkenntnissen war. Eine Sprachreise oder auch nur ein Sprachkurs allein muss demnach entweder der beruflichen Fortbildung (Werbungskosten) dienen oder unter die Ausbildungskosten (sprich Sonderausgaben) fallen.
Es empfiehlt sich dennoch für jeden Fall immer das Finanzamt und einen Steuerberater zur Rate zu ziehen.

Die Seite sprach-schulvergleich.de ist ein privater Blog auf dem ich meine Erlebnisse und Erfahrungen über Sprachunterricht und Sprachreisen weitergebe. Sollten Sie selber Interesse haben einen Reisebericht zu schreiben melden Sie sich bei